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Gründung international Union Auf Geruches  I.U.R

( Asyl ist ein Menschenrecht und kein Privileg  )

 

 

Charta und Satzung des international Union Auf Geruches  I.U.R

        

        

In der gegenwärtigen Situation wollen die Aufnahmeländer von Flüchtlingen, ihre Gesetze verschärfen. Diese Maßnahmen verstossen gegen die Internationale Deklaration der Menschenrechte und die Genfer Konvention.

 

Sie verstossen eindeutig gegen die international anerkannten Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Diese Maßnahmen haben ein gemeinsames Handeln der Asylsuchenden und Flüchtlinge an die Tagesordnung gebracht.

 

Es ist daher notwendig, sofort gemeinsam zu handeln, um eine juristische. Soziale und  politische Einheitsaktion von Asylsuchenden und Flüchtlingen zustande zu bringen.

 

Auf dieser Grundlage und als Antwort und diese Notwendigkeit gründen wer, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge, unsere Internationale Organisation. 

 

Wir haben auf Grund der internationalen  Menschenrechtserklärung und Genfer Konvention,  einen sicheren Ort gewählt, an dem wir dem Menschenrecht entsprechend leben können.

 

Die Verteidigung des Asylrechts betrachten wie als Menschenrecht und nicht als Privileg, der jederzeit dem Willen der jeweiligen politisch-wirtschaftlichen Machthabern unterliegt und geändert werden kann.

 

Die Gründung unseres internationalen Vereins ist auch auf die Sitzstreik der Asylsuchenden in den Monaten Oktober und November des Jahres 2000 in Deutschland und auf die Demonstrationen vom 30 November 2000 von dem  Flüchtlingszentrum in der Stadt Bern in der Schweiz. Zurückzuführen.

 

Wir, die im international Union Auf Geruches  I.U.R  sind , haben uns Auf folgende Übereinkunft geeinigt:

 

1-     Asyl ist unser Menschenrecht und kein Privileg;

 

2-     Kein Antrag auf Asyl darf anhängig bleiben, infolge dessen der Antragsteller durch Erschöpfung verkommt;

 

3-     Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge sollen :

Arbeitserlaubnis bekommen, relativen  Wohlstand genießen dürfen.

Unbedingtes Recht auf  Gestaltung des eigenen Lebenslaufes haben, das Recht auf politische Aktivitäten und auf Veröffentlichung ihrer Meinung und ihrer Werke

 

 

 

 

erhalten und sonstige Rechte zugestanden bekommen, die den Rechten der Bürger des jeweiligen Gastlandes gleich sind.

 

4-     Verfügungen von Verhaftung und Abschiebung von Asylsuchenden sollen konsequent aufgehoben werden.

 

5-     Arbeitsämter sollen den Asylsuchenden und anerkannten Flüchtigen, entsprechend ihrer Bildung und Qualifikation Arbeit vermitteln.

Sie sollen zwischen ihnen und den einheimischen Bürgen keinen Unterschied machen, damit die Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlinge nicht auf dem Arbeitsmarkt ausgebeutet werden.

 

6-     Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Flüchtlingslager sollte nicht länger als drei Monate sein.

 

7-     Anwalts- und Prozeßkosten des Asylverfahrens sollen vom Staat bzw. staatlichen Behörden des Aufnahmelandes übernommen werden.

 

8-     Zeitraum für die Entscheidung über den jeweiligen Asylantrag soll nicht sechs Monate überschreiten.

 

9-     Asylbewerber und anerkannte  Flüchtlinge müssen das Recht haben, gegen despotische und faschistische Herrscher in Ländern wie Iran, aus denen sei geflüchtet sind, uneingeschränkt und    bedingungslos, politisch tätig werden.

 

10- Das Recht auf Familienzusammenführung muss berücksichtigt     werden.

 

11- Eine der wichtigsten Aufgaben der  Asylsuchenden und  anerkannten Flüchtlinge ist es, eine breite Kampagne  durchzuführen, um despotische Regierungen, vor denen sie geflüchtet sind, zu entlarven und zu vertreiben helfen..

 

12- Jeder Asylsuchender und jeder anerkannter   Flüchtling, der die oben genannten elf Prinzipien und Übereinkünfte akzeptiert und seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet, kann die Mitgliedschaft des  Vereins erwerben und an seinem Wohnort aktiv werden.  Der  Mitgliedsbeitrag dient der Finanzierung der anfallenden Kosten des Vereins .Die  einnahmen und Ausgaben des Vereins  unterliegen der Aufsicht von gewählten Gremien der Städte und          Länder.

 

13- Für die Bildung des Vereins in jedem Land sind Gesangverein, Zweige und Zellen notwendig.

 

14- Ein Gesamtverein eines Landes Wählt acht Personen als Verstand. Fünf von ihnen befassen sich mit juristischen Angelegenheiten  und der weitere mit den politischen fragen. Der Vorstandssprecher wird aus diesen acht Personen gewählt.

 

15- Außer den regulären regionalen und        Landessitzungen werden die  Mitglieder des Vereins eines Landes, alle sechs Monate, eine      periodische Vollversammlung abhalten, um die Veränderungen der Lage zu besprechen und

 

 

 

 

 

 

die neuen Vorschläge zu Überprüfen.   In Notfällen können Sondersitzungen, auf Vorschlag des  Vorstandes oder der Mitglieder, einberufen werden.

 

16-  Der Vorstand des Gesamtvereins eines     Landes wird jährlich auf der ersten Vollversammlung gewählt.

 

17- Die Bestimmungen und Richtlinien der Vereinsarbeit werden in  dem jeweiligen Land festgelegt.

 

18-  Die Vorstandsmitglieder, die für   juristische

Angelegenheiten zuständig sind, haben die Aufgabe, mit Rechtsanwälten. Menschen recht Organisationen und Personen die Menschenrechte verteidige Freiheitsliebenden Organisationen und Parteien, fortschrittlichen Politisch aktiven Menschen, Studentenvereinen, Journalistenvereinen, Arbeitervereinen, Gewerkschaften und Juristen Vereinigungen Kontakt aufzunehmen und zu pflegen und sie für die Ziele des Vereins zu gewinnen.

 

19-  Der Verein wird außer der Tätigkeit in juristischen und politischen  Bereichen,      ständig nach Möglichkeiten suchen. Um Aktionen und Protestdemonstrationen regional und Landesteil zu planen und  durchzuführen.

       Die Inhalte der Aktionen und Demonstrationen werden vom  Verstand des jeweiligen Landes verstimmt, Landesweit und  regional despotischen Herschafften zu protestieren .

 

20-  Der internationale Verein für Flüchtlinge und Asylsuchende wird    mit   Zustimmung der Landes- und regional gewählten Vertretern, außer einem Landessprache, einen internationalen  Generalsekretär von einem der Länder in denen der Verein Aktiv  ist, wählen.

       Dieser Generalsekretär ums in dem Land, wo er weine Aufenthalt hat. Über ein Büro und sonstige notwendige   Einrichtungen zur Koordinierung der internationalen Aktivitäten aller Vereine, verfügen.  

 

 

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